AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kuhlmeier GmbH, Geseke-Mönninghausen

Die nachstehenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil; Bedingungen des Kunden gelten nicht. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

1. Preise
Eine nach Vertragsabschluß erfolgte Arbeitskosten-, Materialkosten- und Mehrwertsteuererhöhung werden wir in gleicher Höhe an den Kunden weiter berechnen, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll. Alle Preise verstehen sich ab Werk. Wir behalten uns die Berechnung einer Angebotspauschale vor, die im Falle des Vertragsabschlusses angerechnet wird.

2. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend

3. Lieferzeit
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Kunden oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

4. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel müssen 8 Tage nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

5. Mängel
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
Solange wir unserer Verpflichtung auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie von uns verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Stein, Glas) liegen und üblich sind.

6. Vergütung
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung ohne Skontoabzug innerhalb 14 Tagen zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Vertragskündigung
Kündigt der Kunde vor Ausführung den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 5% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Kündigt der Kunde den Vertrag nach Ausführung, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Zahlung
Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in €uro. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen rein netto (ohne Abzug) innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber anstatt der Zahlung angenommen; eine Verpflichtung zur Annahme von Schecks oder Wechseln besteht nicht. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen, hierbei alle Angaben mitzuteilen, die für eine Drittwiderspruchsklage erforderlich sind, und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, es sei denn, die Lieferung erfolgt für den vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbetrieb. In diesem Fall dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. Die Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer aus der Veräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit, hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Kunde hiermit an uns ab. Auf entsprechendes Verlangen macht der Kunde den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

10. Sonstige Regelungen
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verträge bedürfen der Schriftform, was auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel gilt. Eine Schriftform ist auch eingehalten, wenn die Übermittlung des jeweiligen Dokumentes ausschließlich per Fax erfolgt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein, durch Sondervereinbarungen wegfallen oder nicht durchgeführt werden, so wir dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.